Mündliche Anfragen
Mündliche Anfragen werden von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses in der Fragestunde gestellt. Sie dürfen nur aus einer Hauptfrage und höchstens zwei Unterfragen bestehen; Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Mündliche Anfragen
| Titel / Inhalt | Drucksache | Bezugsmöglichkeit |
| Verkauf des Sportplatznamens im Amateurbereich an Sponsoren | 16/20858 | Download als PDF [26 KB] |
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