Große Anfragen
Große Anfragen an den Senat müssen beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses schriftlich eingebracht werden. Sie müssen entweder namens einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Abgeordnetenhauses unterzeichnet sein.
Der Präsident teilt die Große Anfrage unverzüglich dem Senat mit und setzt sie auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung. Erklärt sich der Senat in dieser Sitzung zur Beantwortung bereit, so erhält einer der Fragesteller das Wort zur Begründung. An die Antwort des Senats schließt sich unmittelbar die Besprechung an, wenn sie von einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Abgeordnetenhauses verlangt wird.
Große Anfragen
| Titel / Inhalt | Drucksache | Bezugsmöglichkeit |
| Entwicklung der Berliner Forschungslandschaft | 16/0679 | Download als PDF [32 KB] |
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