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Czaja on Tour


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"Czaja on Tour“ mal ganz wörtlich


Von Spaziergängen und Alkoholverbot am Biesdorfer Baggersee

Im Westen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf liegt der Biesdorfer Baggersee. Hierhin verschlug es den FDP Abgeordneten Sebastian Czaja neuerdings bei einem Spaziergang am Samstagabend. Mit Kamera und Stift ausgerüstet, dokumentierte er seine Eindrücke:


„Beginnen möchte ich hier an der Hauptbadestelle des Baggersees. Prinzipiell eine gute Standortwahl für eine öffentliche Toilette. Ich frage mich hingegen für welchen Zweck die beiden Edelstahltore errichtet wurden. Der Gedanke, es handle sich um ein Kunstwerk, erübrigt sich aufgrund allzu nüchterner Formfindung und absoluter Aussagelosigkeit. Was also hat man sich gedacht, als man diese, zweifelsohne kostspieligen Bögen installierte?


Wenige Meter weiter komme ich zu Schildern, die den Schutz der Grünanlage erklären. Diese werden gesäumt von Warn- und Verbotsschildern, deren Zweck ich allerdings bedingt in Frage stelle. Im obigen „“Baden auf eigene Gefahr““ entledigt sich das Bezirksamt Marzahn seiner Verantwortung und damit der Verpflichtung einen Bademeister zu stellen. Das untere Schild, „In dieser Anlage ist der Verzehr von Alkohol nicht erlaubt“, findet erst in einer Nebenerscheinung des Alkoholkonsums tragfähige Berechtigung: dem Lärm.

Im Grünanlagengesetz (GrünanlG) wird unter §6 Abs. 1.1 geregelt, dass kein Lärm verursacht werden darf, der andere Anlagenbesucher unzumutbar stört. Das lässt sich nicht durch ein Alkoholverbot regeln, sondern ausschließlich durch ein Lärmverbot.

Ein Lärmverbot ließe sich auch von Mitarbeitern des Ordnungsamtes besser durchsetzten als ein Alkoholverbot, wenn denn das Personal aufgestockt würde, was nötig wäre, um eine Verbot wirksam umsetzen zu können. Denn Verbote haben nur dann einen Sinn, wenn sie auch mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden. Und genau das kann das Ordnungsamt nicht.


Mit diesem Schild erreicht man folgerichtig nur, dass sich der Familienvater das Feierabendbierchen am See versagt. Die alkoholisierten, lärmenden Störenfriede hingegen lassen sich durch ein Verbotsschild kaum oder gar nicht beeindrucken.

Wer Ruhe will, der soll durchsetzungsstark und nachhaltig Lärm verhindern! Nicht aber einen Schilderwald unterschiedlichster Verbote errichten, ohne deren Einhaltung durchsetzen zu können.


Zu Erkenntnissen dieser Art kann man nicht nur bei einem Spaziergang am Biesdorfer Baggersee gelangen, sondern an anderen Ausflugszielen in Marzahn-Hellersdorf. Die logische Konsequenz daraus lautet: Das Problem ernsthaft anpacken!

Mit neuen Verboten ist es eben nicht getan. Damit beruhigt man zwar kurzfristig die Gemüter der anderen Badegäste und der Anwohner am Biesdorfer Baggersee, löst das eigentliche Problem nicht.

Viel mehr müssen bestehende Gesetze, wie das zum Lärmschutz, beachtet und auch konsequent durchgesetzt werden. Hier muss das Ordnungsamt ansetzen, hier ist es gefordert Fehlverhalten zu maßregeln!



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